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Recht für Videoamateure
Kapitel 11
Rechtsfragen
Recht für Videoamateure
Videos herzustellen hat immer mit Menschen zu tun. Es sei denn, du be
schränkst deine Dreharbeiten auf Knete-Männchen und Strich-Zeichnungen.
Bei jedem Video aus dem Urlaub, bei Veranstaltungen in der Firma oder im
Kindergarten bildest du mit der Kamera Menschen ab, die zu sehen und/
oder zu hören sind. Später, das Video ist fertig geschnitten und auf deinen
YouTube-Kanal geladen, können Oma und Opa und noch ein paar Tausend
Verwandte, Bekannte und Freunde im Internet erleben, wie es im Skiur
laub von der heißen Piste in die noch heißere Bar und dort hoch herging.
Jeden Abend lief die Kamera in der gemütlichen Berghütte, viele Momente
des turbulenten Winterurlaubs hast du in deinem Urlaubsvideo verarbeitet:
die fesche Bedienung, die Maß um Maß Bier mit einem Zwinkern servierte,
Aufnahmen von der hoteleigenen Postkarte. Das Ganze musikalisch beglei
tet von einer Audio-CD der Schrummelsberger Musikanten, die gab es beim
Tanztee günstig zu erwerben. Ein Video, das bei Freunden und Bekannten
viel Zustimmung fand. Bis ein paar Tage später eine weniger nette E-Mail
die Winterurlaubsvideofreude deutlich eintrübte. Der Absender, Herr XYZ,
Zimmernachbar aus dem Winterurlaub. Die nette Familie, die Kinder 10 und
12 Jahre alt, begeisterte Wintersportler und täglich auf der Piste, waren mehr
fach vor die Kamera »gelaufen«. Natürlich hast du sie vor den mutigen Ab
fahrten mit der Kamera festgehalten, groß und mit O-Ton. Als Dank für das
Gespräch vor der Kamera bekam Familie XYZ den YouTube-Link zum ferti
gen Video und der Videohersteller den wenig freundlichen Hinweis, dass mit
der Veröffentlichung des Videos Verstöße in allen möglichen Rechtsgebieten
verbunden sind.
Blitzartig kommt dir der Gedanke: Aber das ist doch alles nur ein Privat-
Video. Das Ergebnis des ausgiebigen Gesprächs mit dem E-Mail-Absender, er
outet sich als Rechtsanwalt, ist überaus erhellend – für jeden Videomacher.